Stadt Bad Düben
Für den Vorhabenträger, die Grundstück & Haus Winkler GmbH aus Mannheim haben wir den o.g. Bebauungsplan erstellt. Dieser wurde vom Stadtrat der Stadt Bad Düben am 29.04.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) per Aufstellungsbeschlusses beschlossen. Die offizielle Bezeichnung des B-Planes lautet: „Wohngebiet Hinter den Mühlen, Teil 2 – Alaunwerksweg“.
Das Plangebiet grenzt an ein bestehendes Siedlungsgebiet der Stadt Bad Düben an und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche stellte bisher eine Potenzialfläche dar, die bei entsprechenden Wohnbedarf entwickelt werden soll. Anderweitige Planungsalternativen haben sich nicht ergeben.
Der Satzungsbeschluss der Stadt erfolgte abschließend im Dezember 2021. Seit 2022 wird das Grundstück bebaut.